Finanzbuchhaltung

Wir erstellen termingerecht die Finanzbuchhaltung unserer Mandanten und informieren sie über die wirtschaftliche Entwicklung im gebuchten Zeitabschnitt sowie ggf. notwendige Konsequenzen. Außerdem halten wir umgehend Rücksprache bei Auffälligkeiten, die sofort geklärt werden müssen.

Wir stimmen laufend alle Konten ab und bearbeiten die Offenen-Posten-Listen. Auf Wunsch erstellen wir auch Mahnvorschlagslisten für die Debitoren und bereiten den Zahlungsverkehr vor. Um zu wirtschaftlich aussagefähigem Zahlenmaterial zu gelangen, werden die wesentlichen Abgrenzungsbuchungen, z. B. im Personalbereich, bei den Abschreibungen und Zinsen, durchgeführt. Wenn gewünscht und erforderlich, wird das Ergebnis auch gerne in persönlichen Gesprächen erläutert und diskutiert. In Einzelfällen werden auch die Bücher – teilweise oder vollständig – von unseren Mandanten selbst geführt. In diesem Fall beraten wir gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software für die Finanz- und Anlagenbuchhaltung oder die Fakturierung und informieren über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung ist eine zeit- und kostenintensive Aufgabe, die durch die ständigen Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht immer komplizierter wird. Gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen ist der damit verbundene Aufwand oft kaum zu bewältigen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich auf das Wesentliche Ihres Unternehmens zu konzentrieren, während unsere professionell geschulten Mitarbeiter die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Sie übernehmen. Selbstverständlich haben die auch die Möglichkeit, einen Teil der Aufgaben selbst im Unternehmen abzuwickeln.

Für welche Art der Zusammenarbeit Sie sich entscheiden, besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.